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 Strengere Regeln zu Qualzuchten und Online-Handel
Nachdem zunächst keine Einigung erzielt wurde, hat sich das Bundeskabinett
am Freitag, dem 24. Mai 2024, doch noch per Umlaufverfahren auf einen Entwurf des Tierschutzgesetzes verständigt.
Von den geplanten Änderungen be- troffen sind zahlreiche wichtige Berei- che, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird. In Bezug auf den Heimtierbereich sind unter anderem strengere Regeln für den Handel mit Heimtieren im Internet und auf Tierbörsen vorgese- hen sowie strengere Regeln zu soge- nannten Qualzuchten.
Bundesminister Cem Özdemir (Bünd- nis 90/Die Grünen) sagte zu der von ihm angestoßenen Reform: „Die allermeis- ten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwor- tung gegenüber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere. Den Tierschutz zu verbessern, hat für uns eine hohe Priorität, denn wir alle tragen Verantwortung für Tiere als füh- lende Mitgeschöpfe.“
Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) hatte einige kriti- sche Anmerkungen zu Formulierungen im Rahmen der Verbändestellungnah- men eingebracht, grundsätzlich aber die Novellierung des deutschen Tier- schutzgesetzes begrüßt: „Die vor- liegende Gesetzesänderung wird zu einem verbesserten Tierschutz beitra- gen. Zudem erwarten wir, dass das angestrebte Ziel, schwerwiegende Tierschutzverstöße strenger zu sank- tionieren, auch konsequent umgesetzt wird“, kommentiert ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.
Das sind die wichtigsten Änderungen im Heimtierbereich:
Sogenannte Qualzuchten
Die seit langem bestehenden Regeln zu sogenannten Qualzuchten, die be-
reits 1986 eingeführt und 2013 kon- kretisiert wurden, wurden um eine nicht abschließende Liste mit mög- lichen Symptomen einer Qualzucht er- gänzt. Dadurch soll der Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Bundes- länder gestärkt werden. Das Züchten gesunder Tiere bleibt erlaubt, es geht nicht um das pauschale Verbot von be- stimmten Rassen. Wirbeltiere mit Qualzuchtmerkmalen dürfen nicht mehr ausgestellt werden.
„Wir begrüßen, dass mit der rechts- sicheren Regelung zu Übertypisie- rungen von Zuchtmerkmalen, die sich sehr gesundheitsschädlich auf Heim- tiere auswirken, eine langjährige Forderung des ZZF umgesetzt wird“, sagt Holthenrich. „Gewünscht hätten wir uns jedoch eine konkretere Symptomliste, damit die zuständigen Behörden eine praxistaugliche Hilfe- stellung an die Hand bekommen.“
Verkauf von Wirbeltieren
auf Online-Plattformen
Ebenfalls begrüßt der ZZF die Regulie- rung des Onlinehandels mit Heimtie- ren. Anbieter von lebenden Wirbeltie- ren auf Online-Plattformen sollen künftig verpflichtet werden, ihren vollständigen Namen und ihre Kontakt- daten bei der Online-Plattform zu hinterlegen, um eine Rückverfolg- barkeit zu gewährleisten. Damit soll auch der illegale Welpenhandel besser eingedämmt werden. „Als proble- matisch sieht es der ZZF an, dass auf Online-Plattformen angebotene Wir- beltiere gekennzeichnet werden müs- sen, da im Bereich kleiner Heimtiere eine alternative individuelle Kenn - zeichnung oft nicht möglich ist“, so Holthenrich.
Tierbörsen
Bei jeder Tierbörse, bei der eine Teil- nahme gewerbsmäßig tätiger Züchter, Halter oder Händler als Anbieter zu er- warten ist, hat mindestens eine Kon - trolle vor Ort zu erfolgen. Die Kontrolle soll auch die an die Tierbörse angren- zenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze erfassen. Zudem ist verboten, aus der Natur entnommene Wirbeltiere auf Tierbörsen zur Schau zu stellen, zu tauschen oder zum Verkauf anzubieten, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies für das jeweilige Wirbel- tier mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. An den Haltungseinrichtungen sind Hinweis- schilder mit umfangreichen Tierinfor- mationen anzubringen.
Bestandsbücher im Zoofachhandel
Künftig soll das Führen von Bestands- büchern im Zoofachhandel verpflich- tend werden, wobei Inhalt, Art und Weise noch näher in einer Verordnung bestimmt werden müssen. Bei der Ausgestaltung der Verordnung will der ZZF seine Expertise einbringen, „um zweckdienliche Lösungen ohne unnö- tigen bürokratischen Aufwand zu erzielen“, so Holthenrich.
Verschärfte Strafen
bei Tierschutzverstößen
Die Sanktionen für schwerwiegende Tierschutzverstöße sollen verschärft werden. Wer ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet, muss bei wiederholten oder besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Der Buß- geldrahmen für Misshandlungen oder Tötungsversuche soll von 25.000 auf bis zu 50.000 Euro erhöht werden.
Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause an den Bundesrat gehen.
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