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nahmefällen einzeln gehalten werden dürfen. Die EU muss eine Positivliste zur Haltung von Haustieren entwi- ckeln. Die soll exotische Tiere vor der Entnahme aus der Natur schützen. Und sie soll sicherstellen, dass nur Tiere privat gehalten werden, deren Grundbedürfnisse auch erfüllt werden können und die keine Gefahr für die Bevölkerung darstellen (Krankheiten, Prädatoren).
Wir streiten für ein Importverbot von Tieren. Ausnahmen gelten nur für
Tiere, die nachweislich in Zoos und Aquarien besser geschützt sind als in der Wildnis. Wild gefangene Tiere dürfen nicht in Zootierhandlungen verkauft werden. Es braucht ein wirksames Verbandsklagerecht für Umwelt- und Tierschutzverbände in den EU-Mitgliedstaaten.“
Freie Wähler: „Jeder Wolfsangriff auf Nutz- und Haustiere ist über den gemeinen Wert hinaus mit dem Zucht- wert beziehungsweise dem Marktwert durch EU-Mittel zu entschädigen. Eine
Höchstgrenze darf es dabei nicht geben.“
Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tier- schutzpartei): „Im Einzelnen fordern wir auf gesellschaftlicher Ebene: Zulassung von Tieren in Seniorenheimen; gesetz- liche Erlaubnis für Mieter, Haustiere in einer für die Tiere selbst und für die Mit- bewohner akzeptablen Weise zu halten; generelles Zucht-, Verkaufs- und Han- dels-Verbot (mit materiellem Interesse) von Tieren durch Erlass eines Haus- und Heimtierzucht-Gesetzes.
Die gezielte Vermehrung sorgt für mehr Nachwuchs als Nachfrage vor- handen ist. Die Folge ist die Tötung vor allem der Tiere, die in ihren Merkmalen nicht dem Zuchtideal entsprechen (und auch Überfüllung der Tierheime). Mit dieser Beschränkung gehören auch die Qualzüchtungen der Vergangen- heit an, die den Tieren das Leben zur Tortur machen.
Mit Nachdruck fordern wir, dass Schluss gemacht wird mit der Einstu- fung von Hunden als so genannte Kampfhunde aufgrund ihrer Rassezu- gehörigkeit. Wegfall der Hundesteuer (lebenslang) für Hunde aus dem Tier- heim oder zertifizierten Tierschutz. Stattdessen behördliche Registrie- rung, verbunden mit einer gesetz- lichen Haftpflichtversicherung und unverwechselbarer Kennzeichnung (Chip) für alle Hunde. Außerdem Ein- führung einer Hundeführerschein-Prü- fung für die Halter:innen aller Hunde.
Um dem immer größer werdenden Problem der Population von Streuner- katzen Herr zu werden, die aus unkon- trollierter Vermehrung von Freigän - ger-Katzen hervorgehen, fordern wir die Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen.
Einführung eines Sachkundenach- weises für Menschen, die Haustiere kaufen oder adoptieren wollen. Dieser soll kostenpflichtig sein, außer, wenn das Tier aus dem Tierheim oder als Fundtier adoptiert wurde. Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz spricht sich für ein generelles Verbot, übergangs- weise für eine Meldepflicht für die pri- vate Haltung exotischer Tiere aus.“
Gordon Bonnet
Das EU-Lieferkettengesetz kommt
Auf den letzten Drücker der bisherigen Amtszeit verständigte sich das EU-Parlament am 24. Mai 2024 auf ein europäisches Lieferkettengesetz, welches auch Hersteller von Heimtierbedarf verpflichtet, entlang der ge- samten Lieferkette menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalts- pflichten zu beachten. Es gab keine Gegenstimmen, Deutschland und neun weitere Länder enthielten sich. Der Gesetzestext muss noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit er in Kraft treten kann. Danach haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzu- setzen.
Die europäischen Regeln wurden im Verhandlungsprozess moderater als ursprünglich geplant ausgestaltet: Statt für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten sie zunächst nur für Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Um- satz. Ein Jahr später werden auch Unternehmen mit 4.000 Mitarbeitern und 900 Millionen Euro Umsatz einbezogen und nach drei Jahren auch solche mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz.
Demgegenüber gilt das seit 2023 in Deutschland bestehende nationale Lieferkettengesetz für Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitern. In den kommenden Jahren sind von der deutschen Version also in der Bundes- republik mehr Unternehmen betroffen als von der EU-Variante. Bei der Haftbarkeit von Unternehmen ist das EU-Lieferkettengesetz jedoch schär- fer: Im deutschen Lieferkettengesetz ist ausgeschlossen, dass Unterneh- men für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind – das EU-Gesetz lässt das zu. Verstößt ein Unternehmen gegen die Vorschriften, können Geldstrafen bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens ver- hängt werden.
ZZF-Geschäftsführer Gordon Bonnet kommentiert: „Trotz der Abschwä- chungen wird die EU-Lieferkettenrichtlinie einiges an Bürokratie für eine Vielzahl deutscher Unternehmen mit sich bringen. Da es in den meisten an- deren EU-Ländern bislang kein nationales Lieferkettengesetz gibt, sollte die Bundesregierung das deutsche Lieferkettengesetz bis zur Umsetzung der EU-Regelung in nationales Recht aussetzen. Anderenfalls bleiben die schon jetzt vorhandenen Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft beste- hen. Die Umsetzung der Richtlinie sollte zudem so bürokratiearm und praxistauglich wie eben möglich erfolgen.“
zza. 4/2024