Page 56 - zza_07_08_2024
P. 56
Foto: BfN/Ursula Euler.
Vorsicht bei tierischen Souvenirs
Ein Andenken oder Geschenke für die Lieben daheim mitbringen,
das gehört zum Urlaub irgendwie dazu, oder? Ein paar Muscheln vom Strand zum Beispiel, eine schicke Korallenkette oder Schlangenledergürtel vom Basar. Was viele Urlauberinnen und Urlauber nicht wissen: Ihr Souvenir
steht eventuell unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.
Das Abkommen, auch Cites (Conven - tion on International Trade in Endange- red Species of Wild Fauna and Flora) genannt, reguliert den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wild lebender Tiere und Pflanzen. „Viele Reisende tragen, häufig ohne es zu wissen, dazu bei, dass der illegale Handel mit geschützten Arten weltweit blüht“, warnt Norbert Holthenrich, Präsident des Zentralverbandes Zoolo - gischer Fachbetriebe (ZZF) vor Beginn der Urlaubszeit.
Was als harmloses Mitbringsel gedacht sei, könne der Natur massiv schaden: „Produkte, die Teile oder Inhaltsstoffe von gefährdeten Arten enthalten, leisten dem Aussterben die- ser Tiere und Pflanzen Vorschub und bedrohen unsere biologische Vielfalt.“ Für über 38.000 Arten auf der Cites- Liste bestehen, abhängig von der ein-
geteilten Kategorie, ein komplettes Vermarktungsverbot oder Beschrän - kungen bei der Ein- und Ausfuhr.
Bei der Ankunft in Deutschland bleibt von diesen Andenken häufig nichts als ihre Beschlagnahme und ein Bußgeld – oder ein Strafverfahren: Die Bundesbehörden werden an deut- schen Flughäfen pro Jahr im Schnitt 1.200-mal fündig; im Jahr 2022 beschlagnahmten Zöllnerinnen und Zöllner knapp 64.000 Tiere und Pflan - zen oder daraus hergestellte Objekte und Erzeugnisse.
Die Verstöße betreffen neben gewerblichen Waren vor allem den Reiseverkehr. Als Fundstücke tauchen im Gepäck von Touristinnen und Touris- ten besonders oft Papageienfedern, Py- thonhäute, getrocknete Seepferdchen, geschützte Kakteen und Orchideen, Riesenmuscheln oder Steinkorallen auf.
Der ZZF rät bei Souvenirs mit tieri- schen oder pflanzlichen Bestandteilen daher zu Zurückhaltung. „Vor dem Kauf fraglicher Produkte die Herkunft überprüfen und im Zweifel lieber darauf verzichten“, macht Holthenrich deutlich. Sinnvoll sei auch, sich bereits vor der Reise über geschützte Arten im Urlaubsland und erforderliche Genehmigungen zu erkundigen.
Wer im Urlaub die weltweit bedrohte Flora und Fauna schützen und Pro- bleme bei der Heimreise vermeiden will, kann sich unter artenschutz- online.de umfassend informieren. Die Webseite von Zollverwaltung und Bundesamt für Naturschutz (BfN) gibt länderbezogen Auskunft darüber, ob es sich bei einem Souvenir um eine geschützte Art oder ein daraus herge- stelltes Produkt handelt.
zza. 7-8/2024